EANS-Adhoc: CHRIST WATER TECHNOLOGY AG / Gericht trägt Gesellschafterausschluss ein
Anteile der Minderheitsaktionäre gehen mit 18. September 2010 auf Eimco Water
Technologies GmbH über. Delisting unmittelbar erwartet.
Das Landesgericht Wels hat heute die Eintragung des in der 9. ordentlichen
Hauptversammlung der CHRIST WATER TECHNOLOGY AG ("CWT") am 30. Juli 2010
beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz
(Squeeze-out) in das Firmenbuch des Landesgerichts Wels mit 18. September 2010
beschlossen.
Mit morgigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes
wegen auf den Hauptaktionär Eimco Water Technologies GmbH über.
Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden,
verbriefen diese ab dem 18. September 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung.
Das Delisting der Aktien der CWT steht unmittelbar bevor.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß dem Beschluss der
Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 2,10 Euro pro CWT-Aktie, die
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des
Gesellschafterausschlusses ins Firmenbuch ausgezahlt wird.
Rückfragehinweis:
Christ Water Technology AG
Mag. Harald Wegscheider
harald.wegscheider@christwater.com
Tel.: 06232/9011-1002
Ende der Mitteilung euro adhoc
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