IVA empfiehlt sich dem Strafverfahren Mirko Kovats als Privatbeteiligter anzuschließen
Der IVA empfiehlt sowohl den Aktionären als auch den Anleihegläubigern
sich dem Strafverfahren Mirko Kovats als Privatbeteiligter anzuschließen
und die Ladung zu den Verhandlungsterminen, den Zuspruch des
Schadensbetrages sowie die Zustellung der Urteilsausfertigung zu
beantragen. Das Schreiben ist an die STAATSANWALTSCHAFT WIEN,
LANDESGERICHTSSTRAßE 11, 1080 WIEN, GESCHÄFTSZAHL 613 ST 4/13F unter
Angabe des Schadensbetrages bis spätestens 20.10.2013 zu richten. Es ist
nicht mit einem raschen Verfahren zu rechnen, aber damit wird die
Verjährung etwaiger Schadenersatzansprüche unterbrochen.