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AHT verläßt die Börse
Wie der Vorstand bereits mit Adhoc-Meldung vom 08. September 2003 mitgeteilt hat, ist es beabsichtigt, die Austria Haustechnik AG gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln. Die Firma soll nach erfolgter Umwandlung AHT Cooling Systems GmbH & Co KG lauten.
Der Vorstand der Austria Haustechnik AG wird morgen den Umwandlungsplan, aus dem die wesentlichen Absichten und Rechtsfolgen der geplanten Umwandlung ersichtlich sind, beim Landesgericht Leoben einreichen. Gleichzeitig erfolgt morgen eine Bekanntmachung über die beabsichtigte Umwandlung im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Der Umwandlungsplan sieht unter anderem vor, dass die noch an der Austria Haustechnik AG beteiligten Minderheitsaktionäre, die noch ca. 2,5% des stimmberechtigten Grundkapitals halten, an der zu errichtenden Kommanditgesellschaft nicht mehr beteiligt sein werden. Alle Minderheitsaktionäre haben jedoch Anspruch auf eine angemessene Barabfindung. Die Barabfindung beträgt EUR 21,00 pro Stückaktie.
Die Umwandlung der Austria Haustechnik AG in eine Kommanditgesellschaft bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Austria Haustechnik AG. Die Hauptversammlung wird frühestens in vier Wochen, jedoch noch im Oktober 2003 stattfinden. Die Kommanditgesellschaft entsteht mit Eintragung im Firmenbuch. Die Minderheitsaktionäre haben das Recht - auch wenn sie der Umwandlung zustimmen - beim zuständigen Gericht innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung gemäß § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, einen Antrag auf Überprüfung des Barabfindungsgebotes zu stellen.
Die Aktionäre und Gläubiger der Gesellschaft haben zudem das Recht ab morgen in den Umwandlungsplan, den Umwandlungsbericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates, in den Prüfungsbericht des Umwandlungsprüfers, sowie in die bezughabenden Jahresabschlüsse, Einsicht zu nehmen.
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