AI Airports International (ADC) ehemals Meinl Airports International - Royal Court of Jersey trifft Entscheidung im Rechtsstreit mit ehem. Director Vilsmeier

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Royal Court of Jersey trifft Entscheidung im Rechtsstreit mit ehem. Director Vilsmeier



Das Board of Directors von AI Airports International Limited (in Liquidation) ("AI" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass es im Verfahren mit dem ehemaligen Director und Chairman Wolfgang Vilsmeier von der Entscheidung des Royal Court of Jersey (der "Royal Court") informiert worden ist. Wie von AI bereits berichtet, forderte Herr Vilsmeier von AI die Zahlung eines Betrages von insgesamt rund EUR 135.000 (angepasst an aktuelle Wechselkurse) für unbezahlte Überstunden, Aufwendungen und nicht rückerstattete Kosten in Zusammenhang mit Vorkehrungen für seine persönlichen Sicherheit. Das Unternehmen bestritt diese Forderung, da die von Herrn Vilsmeier angeführten Überstunden und Sicherheitskosten nicht genehmigt und nicht notwendig waren.

Herr Vilsmeiers größte Forderung für nicht rückerstattete Ausgaben beinhaltete Kosten für persönlichen Schutz für sich und seine Familienmitglieder, vor allem für die Installation von kugelsicheren Fenstern und verstärkten Türen an seinem persönlichen Wohnsitz. Das Unternehmen wies darauf hin, dass die von Herrn Vilsmeier getroffenen Sicherheitsmaßnahmen weder ordnungsgemäß vom Board genehmigt worden waren noch aus legitimen oder identifizierbaren Sicherheitsbedrohungen gegen Herrn Vilsmeier oder seine Familie resultierten. Das Unternehmen reichte Widerklagen ein, um von Herrn Vilsmeier Kosten zurückzuerlangen, die das Unternehmen während der Zeit, als er der Chairman war, bezahlt hatte. Diese Kosten beinhalteten einen Betrag in der Höhe von rund EUR 440.000, der für die Bereitstellung von Leibwächtern für Herrn Vilsmeiers persönlichen Schutz bezahlt worden war, und einen Betrag in der Höhe von rund EUR 679.000 für Internet Forensic Dienste, die von ihm beauftrag worden waren.

Der Royal Court entschied zugunsten des Unternehmens in Bezug auf Herrn Vilsmeiers Forderung nach Überstundenzahlungen für die Monate Juni und Juli 2009, aber entschied zugunsten von Herr Vilsmeier in Bezug auf seine Forderung nach Überstundenzahlungen für den Monat Mai 2009.

In Bezug auf die Kosten für die Sicherheitsvorkehrungen entschied der Royal Court, dass Herr Vilsmeier seine Treuepflichten und vertraglichen Pflichten gegenüber AI verletzt hatte. Folgerichtig verweigerte der Royal Court Herrn Vilsmeier die Rückerstattung der von ihm vom Unternehmen geforderten Sicherheitskosten für den Zeitraum, in dem er seine Pflichten verletzt hatte. In Bezug auf die Widerklagen des Unternehmens nach Rückerstattung von Sicherheitskosten befreite der Royal Court Herrn Vilsmeier von seiner Haftung gemäß Artikel 212 des Companies Law (Jersey) mit der Begründung , dass vernünftigerweise geglaubt hatte, dass die Sicherheitsmaßnahmen, die er getroffen hatte, notwendig und im Interesse des Unternehmens gewesen waren - dies trotz der Tatsache, dass der Royal Court keinen unabhängigen Beweis für die Existenz irgendeiner Bedrohung von Herrn Vilsmeier oder seiner Familie vor sich hatte. Der Royal Court wies die Widerklage des Unternehmens in Bezug auf die Kosten für Internet Forensic Dienste ab.

AI wurde angeordnet, an Herrn Vilsmeier EUR 15.750 für Überstunden und EUR 15.841 für Ausgaben zu zahlen, sowie einen Teil des Betrages, der von Herrn Vilsmeier für sicherheitsbezogene Kosten gefordert worden war - und zwar in einer Höhe, die zwischen den beiden Parteien zu vereinbaren ist. Zudem wird das Unternehmen Zinsen auf diese Beträge und einen Anteil an den Verfahrenskosten von Herrn Vilsmeier in einer noch festzulegenden Höhe zahlen.

Das Board of Directors ist über dieses Ergebnis enttäuscht. Das Board prüft seine Möglichkeiten in dieser Angelegenheit und wird die Zertifikatsinhaber informieren, sobald weitere Informationen verfügbar sind.



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