Ergänzungsgutachten präsentiert
In der Verhandlung vom 3.3.2020 hat der Gutachter sein Ergänzungsgutachten präsentiert. Die Ergebnisse wurden nicht revidiert, d.h. die Nachbesserung beträgt mindestens 6,49 EUR plus Zinsen. Es liegt ein Vergleichsvorschlag des IVA vor, zu dem die Antragsgegnerin nur Stellung nimmt, wenn ein laufendes Anfechtungsverfahren, das in zwei Instanzen bereits entschieden wurde, endgültig durch ein Urteil des OGH erledigt ist.