Pankl Squeeze Out
Eine vom IVA unterstützte Lösung ohne langwieriges Überprüfungsverfahren ist an überschießenden Partikularinteressen von drei Mini-Aktionären mit einem Anspruch auf Nachbesserung von insgesamt rund 100 Stück gescheitert. Es gab die Bereitschaft, je Aktie 10,99 EUR (plus mehr als 33 Prozent auf den Abfindungspreis von 31,19 EUR) zu zahlen und damit den Aktionären die Ersparnis an Verfahrenskosten zugutekommen zu lassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen, fehlende Gerichtsurteile und das für die Bewertung einer angemessenen Barabfindung völlig ungeeignete DCF-Verfahren haben die o.a. Vorgangsweise begünstigt, dass einige Anleger auf ein Verfahren bestehen, bei dem ein extremes Missverhältnis zwischen Erfolg und den Verfahrenskosten von mehr als 1 zu 100 entsteht.